Satzung

Magischer Orden von Deutschland e.V.

Vereinigung der Zauberkunstliebhaber/innen

 

§1 Der Verein führt den Namen Magischer Orden von Deutschland e.V. Vereinigung der Zauberkunstliebhaber/innen.

Er ist in das Vereinsregister Ahrensburg eingetragen. Das Vereinsabzeichen gestaltet sich wie folgt: es besteht

aus einem blau umrandeten silbernen Viereck, in dem sich zwei gekreuzte Zauberstäbe befinden; in den so

entstandenem Vierteln sind die 4 blauen Buchstaben M O V D enthalten.

 

§2 Der Sitz des Vereins ist Bargteheide.

 

§3A Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des

Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist:

 

1. Die Pflege und Förderung der unterhaltenden Zauber‑ bzw. Täuschungskunst

2. Die gemeinsamen Anliegen der Zauberkunstliebhaber/innen zu fördern.

3. Den Mitgliedern zauberische und gesellschaftliche Unterhaltung zu bieten.

4. Seinen Mitgliedern Beratung, weites Wissen und Können in der unterhaltenden Zauberkunst zu vermitteln und

    sie aktuell zu informieren.

5. Missständen  und Auswüchsen in der unterhaltenden Täuschungskunst entgegen zu wirken (z.B. Zauberei mittels

    Obszönitäten, Falschspielertum, sogen. Satansmessen,     Wunderheiler, paranormalem Okkultismus etc.).

6. Alle verfügbaren Mittel dafür einzusetzen, der unterhaltenden Zauberkunst die ihr gebührende Achtung

    zukommen zu lassen.

7. Die bestmögliche Förderung der Jugend in der unterhaltenden Zauberkunst.

 

§3B: Der Verein Magischer Orden von Deutschland e.V.  Vereinigung der Zauberkunstliebhaber/innen

strebt keinen materiellen Gewinn jeglicher Art an. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb in jeder Form ist

ausgeschlossen.

 

§3C: Vereinsämterinhaber/innen sind ehrenamtlich tätig. Es werden nur Vergütungen in Höhe von

tatsächlich entstandenen Kosten, die zu belegen sind, gezahlt.

 

§3D: Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht:

  1. Durch Unterhaltung einer allen Mitgliedern zugänglichen Fachbibliothek.

  2. Durch einen aktuellen turnusmäßig erscheinenden Rundbrief in postalischer bzw. elektronischer Form.

  3. Durch Zusammenarbeit mit in‑ und ausländischen Ver-einigungen ähnlicher Ziele.

  4. Durch Zusammenschluss von Mitgliedern zu Ortsorden der unterhaltenden Zauberkunst.

  5. Durch kooperative  Mitgliedschaft in anderen Vereinigungen, die der Pflege Kultur‑ und Kunstgutes dienen.

  6. Durch den beständigen Ausbau eines Vereinsarchivs.

  7. Durch Veranstaltung von Kongressen mit internationaler Beteiligung.

  8. Durch Bekämpfung von paranormalem und parapsycho-logischem Betrug.

  9. Durch Förderung und Ausbau der Beziehungen zu Behörden, Vereinen, Verbänden, Zeitungen und

       Zeitschriften, Rundfunk, Fernsehen,   Film sowie anderen Medien.

10. Durch öffentliche Zaubergalen zwecks Darstellung der magischen Zunft.

11. Durch Zauberseminare zur Wissensverbreitung.

12. Durch den Bezug einer unabhängigen deutschen Zauber-Zeitschrift.

13. Durch Veranstaltungen unterschiedlicher Art, die geeignet sind, die Verbundenheit unter den Mitgliedern,

      das tricktechnische

      Wissen und das Ansehen der unterhaltenden Zauberkunst zu fördern und öffentlich darzustellen.

 

§3E: Der Verein ist selbstlos tätig, Vereinsmittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

 

§3F: Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu

 verwenden. Beschlüsse

über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

 

§4 Mitglied des Vereins kann jeder werden, der die Zauberkunst als Liebhaber/in praktisch, theoretisch oder aus

wissen-schaftlichem Interesse ausübt. Mitglieder, die das 16.Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

benötigen die Einwilligung der Eltern. Der Mitgliedsbeitritt erfolgt nach Antrag und Genehmigung durch

den Vorstand, durch eine schriftliche Beitritts-Erklärung und einer theoretischen, einer vereinsinternen praktischen

und einer vereinsexternen praktischen Prüfung. Weiterhin kann die Mitgliedschaft durch Verleihung,

dann als Ehrenmitgliedschaft bezeichnet, erworben werden. Über die Verleihung entscheidet der Vorstand

mit 2/3 Mehrheit.

 

§5 Jedes Mitglied zahlt pro Kalenderjahr einen Mitgliedsbeitrag von 60€ für Erwachsene bzw. 40€ für Jugendliche

und einen einmaligen Eintrittsobolus in Höhe von 50€.  Der Bezug des regelmäßig erscheinenden Rundbriefes

sowie einer unabhängigen Zauberzeitschrift sind im Jahresbeitrag ebenso enthalten wie der kostenfreie

Besuch von Zaubergalen  und Seminaren. Der Jahresmitgliedsbeitrag wird bis zum Ende des ersten

Monats eines Kalenderjahres fällig.

 

§6 Der Austritt ist unter Einhalt einer sechsmonatigen Kündigungsfrist am 30.6. bzw. 31.12. eines jeden Jahres

zulässig. Der zwangsweise Ausschluss aus dem Verein kann auf Antrag durch die 2/3 Mehrheit

einer Mitgliederversammlung erwirkt werden. Die Nichtbezahlung des Mitgliederbeitrages hat den Ausschluss zur

Folge.

 

§7 Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Kassenwart.  

Vorstand im Sinne von § 26 Abs. 2 BGB sind der Präsident, der Vizepräsident und der Kassenwart; sie vertreten

einzeln den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

 

§8 Der Vorstand und die Funktionsträger/innen werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit

für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Für eine Abwahl des Amtes bedarf es einer 2/3 Mehrheit.

 

§9 Zu Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 5.000,00 Euro verpflichten, ist der Vorstand nur mit

zustimmendem Beschluss der 2/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung befugt.

 

§10 Die Mitgliederversammlung findet in der Regel am 1. Samstag im Monat statt. Diese wird schriftlich

durch Ankündigung im Rundbrief einberufen. Entscheidungen gemäß §8 und §9 müssen vorher mit einer

Frist von 14 Tagen angekündigt werden. Die Frist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversamm-

lung beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit dem Tag der Antragstellung. Hierüber erstellte Protokolle sind vom 1.

Vorsitzenden oder vom Schriftführer zu unterzeichnen.

 

§11 Werden auf der Mitgliederversammlung anmeldepflichtige Vorgänge beschlossen, so hat der Vorstand für die

Benachrichtigung des Vereinsregisters zu sorgen.

 

§12 Die Auflösung des Vereins bedarf der Einstimmigkeit aller Mitglieder.

 

§13 Die Satzung wurde am 12.06.2004 beschlossen.

     

 

      Impressum

    Magischer Orden von Deutschland e.V.

     Vereinigung der Zauberkunstliebhaber/innen

 

ist ein Verein zur Förderung und Pflege der unterhaltenden Zauberkunst.

Der Sitz des Vereins befindet sich in Bargteheide.

 

Er ist in das Vereinsregister Ahrensburg unter der Registernummer VR2479AH eingetragen.

          Vorstand und einzel vertretungsberechtigt im Sinne §26BGB sind:

1.)    Kassenwart

Michael Volker

Zum Schelpberg 12

30938 Burgwedel

05139-8969-00

            0172-5479949

Email: michael@magischer-orden.de

 

      2.) Vizepräsident

            Barbara Wessel

            Drahtmühle 9B

            22956 Grönwohld

            04154-993883

            Email: barbara@magischer-orden.de

 

3.)    Präsident

Armin Schulze

Wennigser Str. 48

30459 Hannover

0511-9245125

0179-4045125

Email: armin@magischer-orden.de

 

    Geschäftstelle:

     Magischer Orden von Deutschland e.V.

     Zum Schelpberg 12

     30938 Burgwedel 

     Email: info@magischer-orden.de

 

     Webmaster:

     Stefan Haß

     Ohlendamm 7

     22926 Ahrensburg

     04102-201400

     Email: jokie@magischer-orden.de